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	<title>AM AUTOREPARATUR</title>
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	<description>KFZ- MEISTERBERTIEB</description>
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		<title>TÜV-Abnahme</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 15:46:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[TÜV bzw. GTÜ täglich bei uns
 TÜV / GTÜ &#8211; Abnahmen finden daher täglich bei uns statt.
In der Regel ist gleichzeitig mit der &#8220;TÜV &#8211; Abnahme&#8221; die AU (Abgasuntersuchung) fällig.
Unser Unternehmen besitzt die AU &#8211; Berechtigung.
Deshalb können wir für Sie diese Untersuchung gleich miterledigen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit unserem Servicebüro, Sie können während [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;"><strong>TÜV bzw. GTÜ </strong><strong>täglich bei uns</strong></p>
<p style="text-align: left;"><strong> </strong><strong>TÜV / GTÜ &#8211; Abnahmen finden daher täglich bei uns statt.</strong></p>
<p style="text-align: left;">In der Regel ist gleichzeitig mit der &#8220;TÜV &#8211; Abnahme&#8221; die <strong>AU (Abgasuntersuchung) </strong>fällig.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Unser Unternehmen besitzt die AU &#8211; Berechtigung.<br />
</strong>Deshalb können wir für Sie diese Untersuchung gleich miterledigen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Bitte vereinbaren Sie</strong> telefonisch <strong>einen Termin </strong>mit unserem Servicebüro, Sie können während der Prüfung dabei sein oder aber Sie lassen Ihr Fahrzeug bei uns und holen es später mit neuen &#8220;Plaketten&#8221; wieder ab.</p>
<p style="text-align: left;"><strong><strong>Achtung!</strong></strong></p>
<p><strong><strong>Beachten Sie bitte die  HU-Bestimmungen § 29 STVO:</strong></strong></p>
<p style="text-align: left;">Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) gelten ab dem 1. Dezember 1999 insbesondere für die regelmäßige Technische Überwachung von zugelassenen Fahrzeugen (Hauptuntersuchung -HU-, sogenannte &#8220;<strong>TÜV-Prüfung</strong>&#8220;) neue Vorschriften:</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Überziehen gilt nicht mehr!</strong> Die HU-Plakette auf dem Kennzeichen wird nun mit Ablauf des Monats ungültig, der durch die Plakette angezeigt wird.<br />
Es gibt keinen &#8220;Überziehungskredit&#8221; mehr. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug spätestens in dem Monat, der durch die Plakette angezeigt wird, zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muß.</p>
<p style="text-align: left;">Außerdem bringt ein Überziehen der HU keine Vorteile mehr, da der <strong>ursprüngliche HU-Rhythmus beibehalten</strong> wird. Wer beispielsweise mit seinem PKW im Dezember 1999 zur HU musste, diese aber erst im Februar 2000 durchführen ließ, muss spätestens im Dezember 2001 die nächste HU durchführen lassen.<br />
Die 2 Monate werden also nicht &#8220;gewonnen&#8221;, da die neue Plakette zurückdatiert werden muss.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Mängelbeseitigung innerhalb eines Monats erforderlich:</strong><br />
Wurden bei einer durchgeführten Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, so ist die erforderliche Nachuntersuchung spätestens im Monat nach der Hauptuntersuchung durchzuführen.<br />
Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU vorgeschrieben.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Alle Mängel sind zu beheben:</strong><br />
Zu einer eventuell fälligen Nachuntersuchung sind alle festgestellten Mängel, auch die geringen Mängel, zu beheben. Nur dann darf die begehrte Plakette zugeteilt werden.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Untersuchungsbericht aufbewahren:</strong><br />
Der Untersuchungsbericht über die jeweils letzte HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren. Eine Mitführpflicht gibt es jedoch nicht.<br />
Wir empfehlen, den HU-Bericht im Fahrzeug, z.B. im Bordbuch aufzubewahren. Bei Verlust ist ggf. eine neue Hauptuntersuchung zu veranlassen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Prüfumfänge vereinheitlicht:</strong><br />
Mit dem Ziel einer gleichmäßigen Prüfpraxis gibt es zukünftig weniger Ermessensspielräume, da nun der Pflichtprüfumfang festgelegt wurde.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Mängelbewertung einheitlich:</strong> Für die Einstufung festgestellter Mängel (gering, erheblich, verkehrsunsicher) gibt es einen neuen Einstufungskatalog. Bei der Einstufung der Mängel ist ein strenger Maßstab anzulegen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Wohnmobile über 3,5 t nun jährlich zur HU:</strong><br />
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t müssen nun alle 12 Monate zur HU. Bisher galt für diese Wohnmobile (zulässiges GesamtGewicht unter 6t) ein 24-monatiges Untersuchungsintervall.</p>
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